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neue Hebammengebührenordnung
Am 25. Mai 2010 wurde die neue Hebammengebührenordnung (HebGebO) veröffentlicht und gilt somit seit dem 26. Mai 2010.
Mit dieser neuen Hebammengebührenordnung geht die jahrelange Benachteiligung privatversicherter Frauen gegenüber gesetzlich versicherten Frauen zu Ende.
Nun kann zum Beispiel der Hausbesuch nach dem 10. Wochenbetttag auch für Sie zu einer Selbstverständlichkeit werden. Sie benötigen nicht länger eine private Vereinbarung mit Ihrer Hebamme und sind bei der Erstattung nicht länger auf die Kulanz Ihres Versicherers angewiesen.
Wir freuen uns sehr, dass es endlich gelungen ist, auch in Baden-Württemberg in der HebGebO eine Anlehnung an die Abrechnungsgrundlage für gesetzlich versicherte Frauen in der jeweils gültigen Fassung zu verankern.
So wird die Schlecherstellung der Selbstzahlerinnen in Baden-Württemberg Vergangenheit sein.

