schnecke-transErste Anlaufstelle

Als Hebammenverband Baden-Württemberg können wir über unsere Internet-Plattform nur allgemeine Informationen zum Thema liefern. Individuelle Auskünfte und telefonische Beratung erhalten Sie ausschließlich von Ihrer Hebamme.

Die Hebammen sind Ihre Ansprechpartnerinnen für Schwangerschaft, Geburt, das erste Jahr und Stillzeit. In unserer Hebammensuche finden Sie die Hebamme in Ihrer Nähe. Die Suchmaske bietet Ihnen eine Vielfalt an Auswahlkriterien, so zum Beispiel welche Hebamme Geburtshilfe leistet, welche zur Familienhebamme ausgebildet ist oder wo Sie Rückbildungsgymnastik machen können – und vieles mehr.

Nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit einer Hebamme in Ihrer Nähe auf, am besten sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft.

Jede Frau hat während der Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Hebammenhilfe. Die Hebamme ist die einzige Fachkraft, die sie über diesen ganzen Zeitraum betreuen kann. Nur wenn Schwangerschaft, Geburt oder Wochenbett vom Normalverlauf abweichen, zieht sie einen Arzt hinzu, setzt aber weiterhin ihre Betreuung fort. Details dazu finden Sie in den weiteren Menüs.

Die Anmeldung für Beratung, Schwangerenvorsorge, Geburtsvorbereitung und Wochenbettbetreuung sollte so früh wie möglich erfolgen, am besten mit Bekanntwerden der Schwangerschaft. Bei Schwangerschaftsbeschwerden sollten Sie sofort Rücksprache mit Ihrer Hebammen halten.

Hebammenbetreuung umfasst

  • Gespräche, Informationen, Beratung
  • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
  • Vorsorge-Untersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien (gerne in Zusammenarbeit mit der Frauenärztin bzw. dem Frauenarzt)
  • Geburtsvorbereitung in Gruppen (auch Paarkurse), Einzelvorbereitung bei Vorliegen einer ärztlichen Bescheinigung
  • Betreuung bei beginnender (auch frühzeitiger) Wehentätigkeit und Risikoschwangerschaft
  • Geburtshilfe – auch Hausgeburtshilfe: jede Hebamme kann eine normale Geburt in eigener Verantwortung leiten
  • Wochenbettbetreuung bis 12 Wochen nach der Geburt
  • Begleitung und Betreuung von Frauen und Paaren, deren Kind vor, während oder nach der Geburt gestorben ist
  • Rückbildung – Neufindung
  • Stillberatung bis zum Ende der Stillzeit
  • Ernährungsberatung bis zur Vollendung des neunten Lebensmonats des Kindes

Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt und in der Regel auch von den privaten Kassen übernommen. Die Privatgebührenverordnung von Baden-Württemberg richtet sich dynamisch nach der Hebammenvergütungsvereinbarung der gesetzlichen Krankenkasse des SGB V §134a. Nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf.
Die erbrachten Leistungen rechnet die Hebamme üblicherweise direkt mit den Krankenkassen oder dem Sozialamt ab.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Gebühren für:

  • Begleitung der Schwangerschaft von Anfang an
  • Beratung und Vorgespräch
  • Schwangerenvorsorgeuntersuchung
  • Geburtsvorbereitungskurs (14 x 60 Minuten für Schwangere)
  • Beratung bei Pränataldiagnostik und Umgang mit Diagnosen
  • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
  • Betreuung bei und nach Fehlgeburt
  • Geburtsbetreuung (zu Hause, im Geburtshaus,
    in der Klinik durch die dort diensthabende Hebamme)
  • Wochenbettbetreuung bis 12 Wochen nach der Geburt
  • Stillberatung bis zum Ende der Stillzeit
  • Beratung bei Ernährungsproblemen bis zum vollendeten 9. Lebensmonats
  • Kurse für Rückbildungsgymnastik (10 x 60 Minuten)