

Login
UNTERSTÜTZEN - BERATEN - BETREUEN
Gesundheitsförderung und Unterstützung von Mutter, Vater und Kind von Anfang an

Die Arbeit der Familienhebamme hat die Gesundheit von Mutter und Kind mit Hilfe niedrigschwelliger Angebote innerhalb des sozialen Netzes zum Ziel.
Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation, deren Tätigkeit die Gesunderhaltung von Mutter und Kind fördert. Dabei liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf der psyhosozialen und medizinischen Beratuung und Betreuung von Risikogruppen durch aufsuchende Tätigkeit und interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Berufsgruppen.
Aufgabenschwerpunkt ist die Begleitung und Beratung von Risikoschwangeren und Familien mit einem erheblichen Förderbedarf bis zum Ende des 1. Lebensjahres des Kindes.

Familienhebammenlogo
vom Hebammenverband Baden-Württemberg nach dem bundesweit einheitlichen Curriculum des deutschen Hebammenverbandes ausgebildete Familienhebammen erkenne Sie an diesem Logo!
Schwerpunkte der Arbeit der Familienhebamme
- Unterstützung, Beratung und Betreuung von Eltern mit eingeschränkter Fähigkeit zur Alltagsbewältigung
- Motivation von Mutter und Kind in schwierigen Lebensumständen durch Hilfe zur Selbsthilfe
- Förderung und Beobachtung der Entwicklung der Mutter- und Kindbeziehung
- Netzwerk- und Kooperationsarbeit zur Schließung von Versorgungslücken
- Konfliktberatung in allen Lebenslagen rund um die Geburt eines Kindes
- Alltägliche Hebammentätigkeiten (Vorsorge, Wochenbettbetreuung, Stillberatung etc.)
- Dokumentation
Kriterien für die Betreuung durch die Familienhebamme
- Vernachlässigung des Kindes
- Verdacht auf Kindesmisshandlung
- Suchterkrankung
- Psychische Erkrankungen
- Minderjährige Schwangere
- Familiäre und/oder altersbedingte Überforderung
- Gewalt in engen sozialen Beziehungen
- Soziale Isolation
- Mangelnde Sprach- und Sozialsystem-Kentnisse aufgrund von Migrationshintergrund
- Aufenthalt in einer Mutter-Kind-Einrichtung
- Chronische Erkrankungen bzw. medizinische Auffälligkeiten
- Geringer sozio-ökonomischer Status und/oder Bildungsstand
- Langer stationärer Aufenthalt von Mutter und/oder Kind
- Körperliche oder geistige Behinderung
- Analphabetentum

Arbeitspapiere
Die Projektgruppe "Familienhebammen" hat für Sie verschiedene Arbeitspapiere für z.B. Verhandlungen und Konzeptionsentwicklungen erarbeitet. Sie finden Sie im internen Bereich. Loggen Sie sich dazu bitte ein!
Familien- hebammen in Baden-Württemberg
Mit unserer Hebammensuche finden Sie eine Familienhebamme in Ihrer Nähe. Dafür geben Sie Ihren Wohnort ein und wählen unter "weitere Ausbildungen" die Familienhebamme aus.
Infothek
Folgende vom Deutschen Hebammenverband erstellten Papiere erhalten Sie hier als pdf.
Kinderschutz- gesetz in Baden-Württemberg
Das baden-württembergische Kinderschutzgesetz finden Sie hier zum Download.
Für Familienhebammen sehr relevant ist der § 1 Abs. 5 KiSchG
