

Aktuelles
Die neue Verordnung über Hebammengebühren für Selbstzahlerinnen (privat versicherte Frauen)
wurde am 25. Mai im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht und gilt ab dem 26. Mai.
Wir freuen uns sehr darüber. Baden-Württemberg hat nun als letztes Bundesland die Anlehnung an die Abrechnungsgrundlage für gesetzlich versicherte Frauen in der Hebammengebührenordnung verankert.
Damit ist nun in Zukunft sichergestellt, dass sowohl die Gebührenänderungen als auch die strukturellen Veränderungen im Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134 a SGB V automatisch auf für privatversicherte Frauen in Baden-Württemberg gelten.
Eine Benachteiligung privatversicherter Frauen in Baden-Württemberg gegenüber gesetzlich versicherten Frauen wird es nicht länger geben.
Darüber freuen wir uns besonders.
Einige der neuen Bestimmungen seien hier noch genannt.
- Berechnungsgrundlage für die Gebühren, Wegegelder und Auslagen richten sich nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe in nach §134 a SGB V in seiner jeweils geltenden Fassung.
- Die Höhe der Gebühren und das Wegegeld ist nach besonderen Umständen des Einzelfalles zu bemessen und kann bis zum 1,8 fachen Satzes der im Vertrag nach §134 a SGB V erhoben werden
- Für Auslagen und die Betriebskostenpauschale ist der einfache Satz zu berechnen.
- Für Sozialhilfeempfängerinnen und Asylbewerberinnen ist der einfache Satz zu berechnen.
Die Verordnung des Sozialministeriums über die Gebühren für die Leistungen der Hebammen und Entbindungspfleger außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (Hebammengebührenordnung - HebGebO) finden Sie unter diesem Link.
Sie müssen sich erst einloggen und dann zu den Vergütungsvereinbarungen.
